Johannes Heinrich Bam

Johannes Heinrich Bam – der Vorgänger von Friedrich Heinrichs in Bethanien (1879 bis 1891)

Bam erhält seine Ausbildung zum Missionar bei der Rheinischen Mission in Barmen. Im Alter von 29 Jahren reist er 1874 in das südliche Afrika und betreut von 1879 bis 1891 die Missionsstation in Bethanien. Verheiratet ist er mit Lina Baade, die ihm die heimatliche Missionsleitung – wie üblich – als Braut vermittelt hat. Er stirbt am 26. September 1891 in Bethanien. Dort kann sein Grabstein noch immer besichtigt werden.

Missionar Kreft stirbt am 3. Mai.1878 und Johannes Heinrich Bam übernimmt das Missionarsamt in Bethanien.Er ist 1. März 1848 in Scheppmannsdorf geboren, Sohn des Missionars Johannes Hendrik Bam (Schwager von Schmelen). Er kommt nach dem Tod des Vaters 1859 in Scheppmansdorf als Kind zur Mission in Barmen nach Deutschland. Dort wird er zum Buchbinder und später zum Missionar ausgebildet. Er missioniert 1874 erstmals im Namaland und heiratet 1877 Lina Baade in Gütersloh. Sie kehrt nach dem Tod ihres Mannes 1891 nach Deutschland zurück. Friederich Heinrichs lernt sie nicht kennen, denn als er Anfang 1892 in Bethanien eintrifft, hat sie schon das Wohnhaus des Missionars ausgeräumt. Deswegen merkt er in seinem Bericht vom … kritisch an, er sei gezwungen gewesen, alles neu anzuschaffen.

Mit den Verträgen vom 1. Mai 1883 und 25. August 1883 erwirbt der 21 jährige Deutsche Heinrich Vogelsang für die Firma Adolf Lüderitz ind Bremen von dem Orlamkapitän Joseph Fredericks von Bethanien die Bucht von Angra Pequena (zwanzig geographische Meilen landwärts). Kaptitän Josef Frederiks erhält als Gegenleistung 200 Gewehre nebst Zubehör und 200 englische Pfund für den ersten Vertrag und 500 Pfund und 60 englische Gewehre für den 2.Vertrag. Weitere :Verträge folgen. Entscheidend für das Zustandekommen der Verträge ist die Kommunikation über Missionar Bam. Die meisten Bethanier können nicht lesen und oder schreiben, oder gar den Inhalt und Umfang von Verträgen verstehen. Der Kapitän von Bethanien und der Bethanierrat setzen nur Kreuze unter die Verträge.

Die Besitzer der Mine Pomona bei Angra Paquena (später Lüderitzbucht), die englisch jüdische Familie De Pass mit spanischen Wurzeln klagt gegen die Erwerbungen von Lüderitz und erhebt selbst Ansprüche. Der Angestellte von De Pass, Sinclaire, hatte Teile dieses Landes bereits 1863 gepachtet oder erworben. Auch ein weiterer Angestellter, ein Herr Spencer, hatte schon an der Küste Geschäfte getätigt. Nach ihm wurde Spencersbay benannt. Auch David Radford aus Colchester in Essex meldet seine Ansprüche an. Er hatte seit 1860 in der nach ihm benannten kleinen Bucht bei Angra Pequena (später Lüderitzbucht) permanent gewohnt und mit Kapitän David Christian Frederiks Verträge abgeschlossen.

Reichskanzler Bismarck drängte auf Klärung der Besitzverhältnisse der Briten. Lüderitz reiste um die kontroverse Rechtslage zu klären am 16.11.1883 nach Bethanien und erhielt mit Billigung der Ratsversammlung Einblick in die Originalverträge des David Christian mit De Pass, Spence und Sinclaire. Es waren allesamt, nach deutscher Sicht abgelaufene Nutzungsverträge. Das Vertragsarchiv stand unter der Verwaltung von Missionar Bam, Am 22.02.1884 ging das deutsche Kanonenboot „Nautilus“ in Angra Pequena vor Anker und erkundete offiziell die Situation. Bismarck informierte daraufhin den englischen Aussenminister Lord Graville. Das gekaufte Land wurde in Absprache mit den Briten am 24.04.1884 von Bismarck unter deutschen Schutz gestellt. An der ersten Flaggenhissung durch den Kapitän Herbig und seiner Mannschaft von der „S.M.S Elisabeth“ am 04.08.1884 in Lüderitzbucht nahmen Joseph Frederiks und seine Ratsleute teil. In Lüderitzbucht standen nur drei Holzbaracken des Kaufmanns Lüderitz. Dr Gustav Nachtigal wurde zum ersten Generalkonsul ernannt. Von Vogelsang vorbereitet kamen die deutschen Abgesandten mit dem Kanonenboot„ Möve“ nach Lüderitzbucht um im Oktober in Bethanien einen Vertrag zu unterzeichnen.

Missionar Bam berichtet, wie am 24. Oktober 1884 Dr. Nachtigal, Vogelsang, Graf Spee, die Ratsleute und der Kapitän Josef Frederiks zu Verhandlungen im Kapitänshaus in Bethanien erschienen. Josef Frederiks präsentierte sich ganz europäisch in einem schwarzen Anzug, aber mit schmutzigen Händen (Andere transkribierten „Schmutziges Hemd“). Sie schüttelten sich die Hände und sprachen miteinander. Danach besuchten sie den Garten der gerade in voller Blüte stand. Am Sonntag den 26. Oktober 1884 besuchte Kapitän Josef die Kirche in der deutschen Uniform, die ihm Lüderitz geschenkt hatte. Auch Graf von Spee der Offizier der „Möve“ erschien in Uniform. Er begleitete Dr. Nachtigal eigentlich nur als Zeuge. Am 28. Oktober setzen sich die Verhandlungen im Steinhaus des Kapitäns fort. In diesem Haus (1883 errichtet), das als Versammlungsort des Bethanierrates diente, hingen über einem Sessel die Bilder des Kaisers und von Martin Luther. Missionar Bam las den in Kappholändisch verfassten Schutzvertrag vor und Christian Goliath aus Berseba übersetzte. Josef hatte diese Verträge bereits auch mit Kapitän Jakobus Isaak von Berseba besprochen. Nach dem der Vertrag vorgelesen war, kam es zu einem unangenehmen Gespräch über die Meilenfrage. Es war eine Mogelei von Lüderitz dem Kapitän im Glauben zu lassen es handele sich im Vertrag um englische 20 Meilen und später darauf zu pochen es seien die ca.4 mal grösseren geographischen 20 Meilen gemeint. Nachtigal zerstreute zunächst Josephs berechtigten Einwand. Am 28. Oktober 1884 unterschrieb Joseph FrederiksI für das Land Bethanien den ersten Schutzvertrag. Am 29.Oktober 1884 wurde vor dem Kapitänshaus feierlich in Anwesenheit Aller die deutsch Flagge gehisst. Wieder erschien der Kapitän in der Ulanenuniform, diesmal mit Säbel, allerdings betrunken, wie Missionar Bam berichtet.

Erster Schutzvertrag in Deutsch-Südwestafrika 1884
Der erste Schutzvertrag in Deutsch-Südwestafrika (28. Oktober 1884)
Bethanien, den 28. Oktober 1884.
Schutz- und Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bethanien.
Seine Majestät, der Deutsche Kaiser, König von Preußen usw. Wilhelm 1. im Namen des Deutschen Reiches einerseits
und
der unabhängige Beherrscher von Bethanien im Großnamaqualand, Kapitän Josef Fredericks für sich und seine Rechtsnachfolger, andererseits,
von dem Wunsche geleitet, ihre freundschaftlichen Beziehungen und gegenseitigen Interessen möglichst zu fördern und zu befestigen, haben beschlossen, einen Schutz- und Freundschaftsvertrag abzuschließen. Zu diesem Zwecke ist der Kaiserlich deutsche Generalkonsul Dr. G. Nachtigal, von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser in guter und gehöriger Form bevollmächtigt, mit dem Kapitän Josef Fredericks und dessen Ratsversammlung über nachstehende Artikel übereingekommen:

Artikel 1

Der Kapitän Josef Fredericks von Bethanien bittet Seine Majestät den Deutschen Kaiser, über das von ihm beherrschte Gebiet die Schutzherrlichkeit übernehmen zu wollen. Seine Majestät der Deutsche Kaiser genehmigt diesen Antrag und sichert dem Kapitän Seinen Allerhöchsten Schutz zu. Als äußeres Zeichen dieses Schutzverhältnisses wird die deutsche Flagge gehißt.

Artikel 2

Der Kapitän Josef Fredericks verpflichtet sich, sein Land oder Teile desselben nicht an irgendeine andere Nation oder Angehörige einer solchen ohne Zustimmung Seiner Majestät des Deutschen Kaisers abzutreten, noch Verträge mit anderen Regierungen abzuschließen, ohne jene Zustimmung.

Artikel 3

Seine Majestät der Deutsche Kaiser will die von anderen Nationen oder deren Angehörigen mit den Beherrschern von Bethanien früher abgeschlossenen und zu Recht bestehenden Handelsverträge und Kontrakte respektieren und den Kapitän weder in der Erhebung der ihm nach den Gesetzen und Gebräuchen des Landes zustehenden Einnahmen, noch in der Ausführung der Gerichtsbarkeit über seine
Untertanen beeinträchtigen.

Artikel 4.

Seine Majestät der Deutsche Kaiser anerkennt diese Landesabtretung, unterstellt das betreffende Gebiet dem Schutz des Deutschen Reiches und übernimmt die Oberhoheit über dasselbe.

Artikel 13.

Der gegenwärtige Vertrag wird vom Tage der Unterzeichnung ab in Kraft und Gültigkeit treten, vorbehaltlich dessen, daß derselbe wieder ungültig wird, falls die Ratifikation desselben seitens der deutschen Regierung innerhalb der Frist von achtzehn Monaten, vom Tage der Unterzeichnung ab, nicht erfolgt sein sollte.

Der vorstehende Vertrag ist im Hause des Kapitäns Josef Fredericks in doppelter Ausfertigung von dem Bevollmächtigten Seiner Majestät des Deutschen Kaisers sowie von dem Kapitän und seinen Ratsherren und den nachstehenden Zeugen am achtundzwanzigsten Oktober des Jahres achtzehnhundertvierundachtzig unterzeichnet worden, wie folgt:

gez. Dr. G. Nachtigal
Kaiserlicher Generalkonsul u. Kommissär für die Westküste von Afrika.

gez. Graf Spee,
Unterleutnant zur See.

gez. Heinrich Vogelsang,
Vertreter von F. A. E. Lüderitz.

gez. L.H.Bam,
zugleich als Dolmetscher für die holländische Sprache.

gez. 1. Christian Goliath,
zugleich als Dolmetscher für die Namaquasprache.

gez. Josef Fredericks,
+ Handzeichen des Kapitäns.

Ratsherren:
gez. Adam Lambert +
gez. Ruben Fredericks +
gez. Klaas Saul +
gez. Daniel Fredericks

Die Atmosphäre Bethaniens in der Amtszeit Bams – Januar 1885 – gibt Heinz Schinz in seinem Reisebericht „Deutsch-Südwest-Afrika. Forschungsreisen durch die deutschen Schutzgebiete Gross – Nama – und Hereroland, nach dem Kunene, dem Ngami-See und der Kalahari. 1884 – 1887, auf Seite 62 f. wieder:

Punkt 1 Uhr hielt die Karre vor dem luftigen Häuschen des Herrn Wagner, des Vertreters und „ Storekeepers “ der Lüderitzschen Firma; nach dem schnell aufgetragenen, opulenten Mahle erlaubte ich mir wiederum einmal den Genuss eines erfrischenden Bades, und stattete alsdann dem in Bethanien stationierten Missionar Bam und später auch dem Häuptling Joseph Fredericks meinen Besuch ab. Die Missionsgebaulichkeiten in Bethanien sind auf bedeutend weit läufigerer Grundlage gebaut als jene in Keetmanshoop, wie auch die Kirche grösser und ansehnlicher ist; wirklich grossartig sind aber die unmittelbar neben dem Hause befindlichen Gartenanlagen, die deutlich zeigen, was selbst unter denkbar ungünstigsten Verhältnissen mit Fleiss und Ausdauer doch alles dem Boden abgerungen werden kann. Eine prachtvolle Weinlaube, die zur Zeit voll reifer Trauben hing, durchzieht den Garten in seiner ganzen Breite, grosse Feigenbaume beschatten den Eingang und eine gewaltige Opuntiahecke schliesst das Gemüseland auf der entgegengesetzten Seite ab. Jene Hecke wird in späteren Jahren gewissermassen noch ein historisches Interesse beanspruchen, auf den breiten, flachen Stengelinternodien lesen wir eingeschnitten die Namen unseres Nachtigal, Lüderitz, des Grafen Spee und noch mancher anderer, die gleich den Genannten des Missionars unerschöpfliche Gastfreundschaft genossen hatten.
Der Häuptling besitzt ausser seinem Binsenjjontock noch ein aus Lehmziegeln erbautes Häuschen; getreu den Sitten seiner Altvordern zieht er jedoch den Aufenthalt im ersteren vor. Das mit Fenstern und Thüren versehene „Haus“ ist ihm von seinem Missionar errichtet worden; das Innere zieren die grossen, wohl von Lüderitz gespendeten Öldruckbilder des Kaisers Wilhelm, des verstorbenen Kaisers Friedrich und das Luthers. Joseph Fredericks ist ein gemütlicher, wohlbeleibter Herr, der seine 40 Jahre zählen mag; der Hang zu grossen Trinkgelagen, die jetzt allerdings infolge der Bemühungen des Missionars weniger häufig abgehalten werden, hat seinen Augen einen unstäten Ausdruck verliehen, sonst aber erachte ich ihn als einen der gutmütigsten – aber auch am wenigsten begabten Häuptlinge Gross – Namalandes. Bei Herrn Bam traf ich auch unerwarteter Weise meinen Expeditionskollegen Dr. Schenck, der im bethanischen Gebiete seinen geologischen Studien oblag und von dort aus später seine Touren nach Bersaba und dem Fischflusse ausdehnte. Bei dem ausserordentlich sterilen Charakter der Umgebung Bethaniens, der ja auch die Bewohner der Station zwingt, ihre Herden weit weg nach Byzondermeid oder Ganas auf die Weide zu senden, hatte es für mich keinen Zweck, meinen Aufenthalt länger auszudehnen, und wir machten uns daher bereit, die Rückreise über lAus nach Angra Pequena anzutreten. Mit Hilfe der Leute verfertigte ich meinen Ochsen, die stark an wunden Füssen litten, eine Art Feldschuhe, indem ein Stück feuchten Rindsleders um die Hufe gewickelt und oberhalb derselben zusammengebunden wurde; dies schützte doch einigermassen die Füsse, hatte aber namentlich den Zweck, zu verhindern, dass sich kleine Steine in die entzündeten Hufspalten einklemmten. In einigen Gegenden der Transvaal pflegen die Boers ihre Ochsen mit Hufeisen zu versehen, und ich glaube, dass diese Vorsichtsmassregel auch in den deutschen Schutzgebieten wohl eines Versuches wert wäre.“

Heinz Schinz in seinem Reisebericht „Deutsch-Südwest-Afrika. Forschungsreisen durch die deutschen Schutzgebiete Gross – Nama – und Hereroland, nach dem Kunene, dem Ngami-See und der Kalahari. 1884 – 1887, Seite 62 f.